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Hallo, mein Name ist Alexander Hammerschmidt und ich bin der Küchenleiter von „Essen auf Rädern Dalheim". Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben oder eine Information benötigen rufen Sie mich gerne an!

AGB

Leistungserbringung

  • Die Leistungserbringung ergibt sich aus dem Inhalt, Umfang des Vertrages.
  • Die Leistungen werden durch die Einrichtung „Essen auf Rädern Dalheim“ erbracht.
  • Änderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
  • Die Einrichtung haftet bei Verlust von Schlüsseln nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. 

Vergütungsregelung

  • Die Einrichtung „Essen auf Rädern“ stellt das vereinbarte Leistungsentgelt für die erbrachten Leistungen in Rechnung. Grundlage für die Berechnung bildet der umseitige Vertrag bzw. die Aufzeichnung der erbrachten Leistungen.
  • Wenn aufgrund einer kurzfristigen Absage der Essenslieferung durch den/der Leistungsnehmer/in oder bei Nichtantreffen nach abgesprochener Essenslieferung eine Auslieferung nicht möglich ist, können Leistungsentgelte auch ohne Inanspruchnahme der Leistung in Rechnung gestellt werden.
  • Bei nicht vollständiger Rückgabe der Wärmebehälter einschließlich Geschirr wird die Ersatzbeschaffung dem/der Leistungsnehmer/in in Rechnung gestellt.
  • Durch das erteilte SEPA-Lastschriftenmandat erfolgt die Abbuchung in der Regel 7 Tage nach Rechnungserhalt.

Datenschutz und Schweigepflicht

  • Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Einrichtung „Essen auf Rädern“  sind zur Verschwiegenheit sowie zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
  • Soweit es zur Durchführung der Leistungserbringung erforderlich ist, dürfen personen­ bezogene Daten der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers, insbesondere auch Gesundheitsdaten, durch den Leistungserbringer erhoben, gespeichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt werden. Die Einwilligungen zur Erhebung und zur Übermittlung bedürfen der Schriftform und sind widerruflich (siehe Anlagen 1). Für jede darüber hinausgehende Verarbeitung der personenbezogenen Daten bedarf es der Einwilligung der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers.

Kündigung

  • Eine Kündigung des Vertrages seitens des Leistungsnehmers ist nicht erforderlich. Der Service entsteht nur nach aktueller Bestellung. 

Der Leistungserbringer kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der/die Leistungsnehmer/in mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug ist.

  • Im Falle einer Entgelterhöhung ist der/die Leistungsnehmer/in berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamkeitswerdens der Erhöhung zu kündigen.

 

Für unseren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten gilt unsere Datenschutzerklärung.